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Umverpackung

Die Umverpackung bezeichnet eine zusätzliche Verpackung oder Hülle, die über die bereits vorhandene Einzelhandels- oder Primärverpackung eines Gutes hinaus angewendet wird. Sie dient primär logistischen und schützenden Zwecken, indem sie mehrere Produkte zu einer größeren Handhabungseinheit bündelt und das Gut in der gesamten Transportkette vor Transportschäden bewahrt.

Technische Aspekte der Umverpackung

Technisch gesehen, ist die Umverpackung ein wesentlicher Bestandteil der sekundären oder tertiären Verpackung und muss spezifischen Anforderungen hinsichtlich Stabilität, Stapelbarkeit und Handhabung genügen, um die TUL-Prozesse effizient zu gestalten.

  • Bündelung und Stapelbarkeit: Die Umverpackung (meist ein Wellpappkarton oder Schrumpffolienbündel) ist so dimensioniert, dass sie eine definierte Anzahl von Einzelverpackungen aufnimmt und eine stapelbare Einheit bildet. Die Stabilität der Umverpackung ist entscheidend für die sichere, mehrlagige Stapelung auf Paletten oder in Behältern.
  • Schutzfunktion: Die wichtigste technische Funktion ist der Schutz der Primärverpackung und des Produktinhalts vor mechanischen Einwirkungen (Stoß, Druck, Vibration) und klimatischen Einflüssen (Feuchtigkeit, Schmutz) während des Transports und Umschlags. Die Festigkeit und Dämpfungseigenschaften des Materials sind hierbei entscheidend.
  • Handhabungsoptimierung: Umverpackungen sind oft mit standardisierten Griff- und Öffnungshilfen versehen, um das manuelle oder automatisierte Handling im Lager und in der Kommissionierzone zu erleichtern. Die Größe ist häufig auf das Modulmaß der Europalette abgestimmt.
  • Kennzeichnungsträger: Die Umverpackung dient als technischer Träger für alle relevanten logistischen Kennzeichnungen wie Barcodes (z.B. UCC/GS1-Codes), Gefahrgut-Symbole und Tracking-Informationen, die für die Steuerung im Lagerverwaltungssystem (LVS) notwendig sind.

Organisatorische Aspekte und Gesetzgebung

Organisatorisch spielt die Umverpackung eine Rolle in der Warenlogistik, im Marketing und ist von der Verpackungsgesetzgebung betroffen.

  • Kommissionier- und Lagereffizienz: Im Lager erfolgt die Kommissionierung häufig in der Dimension der Umverpackung (z.B. Entnahme ganzer Kartons anstelle einzelner Artikel). Dies erhöht die Kommissionierleistung und reduziert die TUL-Kosten pro Artikel. Die Umverpackung bildet die ideale Transporteinheit für den innerbetrieblichen Nachschub.
  • Entsorgungspflichten: Organisatorisch unterliegt die Umverpackung in vielen Ländern (z.B. Deutschland) dem Verpackungsgesetz. Der Inverkehrbringer ist verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, um die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Materialien sicherzustellen. Die Beseitigung der Umverpackung fällt oft in die Verantwortung des Handels oder des Endverbrauchers.
  • Verkaufs- und Display-Funktion: Neben der reinen Schutzfunktion kann die Umverpackung als Verkaufsverpackung dienen (z.B. Display-Karton im Einzelhandel), die organisatorisch darauf ausgelegt ist, direkt im Verkaufsregal platziert zu werden, um das Regal-Einräumen zu vereinfachen.
  • Abgrenzung zur Primärverpackung: Die organisatorische Unterscheidung ist wichtig für die Abrechnung und die Entsorgungsgebühren. Die Primärverpackung umschließt das Produkt direkt und ist für den Endverbraucher gedacht; die Umverpackung ist für den Transport und das Handling im Handel vorgesehen.



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