Inventurdifferenz – Abweichung zwischen Soll- und Ist-Bestand im Rahmen der Inventur
Inventurdifferenzen bezeichnen die Differenz zwischen dem buchhalterisch geführten Bestand (Soll-Bestand) und dem tatsächlich im Rahmen der körperlichen Inventur ermittelten Ist-Bestand. Diese Abweichungen treten sowohl bei Überbeständen als auch bei Fehlbeständen auf und stellen ein zentrales Kontrollinstrument zur Überprüfung der Bestandsführung dar. Sie wirken sich direkt auf die Bewertung der Vermögenslage sowie auf das Ergebnis der Bestandsbewertung im Jahresabschluss aus.
Inventurdifferenzen können vielfältige Ursachen haben. Zu den häufigsten zählen:
Die Analyse der Differenzursachen ist ein wichtiger Bestandteil der Inventurauswertung und Grundlage für organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abweichungen.
Nach der Feststellung einer Inventurdifferenz ist deren sachliche Prüfung und buchhalterische Korrektur zwingend erforderlich. Dabei wird der Buchbestand an den tatsächlichen Ist-Bestand angepasst. Die Bewertung der Differenz erfolgt zum jeweils gültigen Einstandspreis bzw. Buchwert. In der Buchhaltung sind entsprechende Erfolgskonten für Bestandsmehrungen oder -minderungen zu verwenden. Die Korrekturen müssen dokumentiert, plausibilisiert und im Rahmen der Abschlussprüfung nachvollziehbar sein.
Zur Reduzierung von Inventurdifferenzen sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen die Einführung eines präzisen Lagerverwaltungssystems, regelmäßige Schulungen des Lagerpersonals, klar definierte Prozesse für Warenein- und -ausgänge sowie regelmäßige Zwischeninventuren. Eine lückenlose Dokumentation und systematische Ursachenanalyse tragen wesentlich zur nachhaltigen Bestandssicherheit bei.