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Inventurarten

Inventurarten – Methoden zur Durchführung der Bestandsaufnahme im Rechnungswesen

Grundlagen und Zielsetzung der Inventurarten

Inventurarten bezeichnen die verschiedenen zulässigen Verfahren zur Durchführung der Inventur, also der systematischen Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden eines Unternehmens. Je nach organisatorischen Rahmenbedingungen, Lagerstruktur und gesetzlichen Vorgaben kann ein Unternehmen unterschiedliche Inventurarten anwenden, um eine korrekte, wirtschaftlich vertretbare und revisionssichere Erfassung sicherzustellen.

Stichtagsinventur

Die Stichtagsinventur ist die klassische Form der Inventur und erfolgt an einem genau festgelegten Bilanzstichtag oder innerhalb einer zulässigen Frist von zehn Tagen davor oder danach. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig körperlich aufgenommen. Sie erfordert eine exakte Planung, häufig mit Stillstandzeiten im Lager oder in der Produktion. Diese Methode ist besonders geeignet für kleinere Unternehmen mit überschaubarem Warenbestand.

Verlegte Stichtagsinventur

Die verlegte Stichtagsinventur erlaubt eine Inventur außerhalb des Bilanzstichtags – innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag –, sofern die Bestände durch Fortschreibung oder Rückrechnung rechnerisch zum Bilanzstichtag angepasst werden. Dieses Verfahren bietet mehr Flexibilität, setzt jedoch eine ordnungsgemäße Buchführung und belegbare Bewegungsdaten voraus.

Permanente Inventur

Bei der permanenten Inventur werden Lagerbewegungen fortlaufend in einem elektronischen System erfasst, sodass zu jedem Zeitpunkt ein aktueller Lagerbestand verfügbar ist. Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt verteilt über das Geschäftsjahr. Diese Methode erfordert ein ausgereiftes Lagerverwaltungssystem sowie regelmäßige Kontrollzählungen zur Qualitätssicherung. Sie eignet sich besonders für automatisierte und digitalisierte Lagerstrukturen.

Stichprobeninventur

Die Stichprobeninventur basiert auf statistischen Methoden. Hierbei wird nur ein Teil des Gesamtbestands gezählt, welcher auf Grundlage anerkannter mathematischer Verfahren auf den Gesamtbestand hochgerechnet wird. Die Anwendung ist nur zulässig, wenn ein geeignetes, nachweislich funktionsfähiges Verfahren verwendet wird. Diese Methode reduziert den Aufwand erheblich, erfordert jedoch strenge Anforderungen an die Datenqualität und Dokumentation.



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