Inventuranweisung – Verbindliche Richtlinie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Inventur
Die Inventuranweisung ist ein unternehmensinternes Dokument, das als verbindliche Richtlinie die Durchführung der Inventur regelt. Sie dient dazu, alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Bestandsaufnahme von Vermögenswerten und Schulden klar und einheitlich festzulegen. Ziel ist es, ein standardisiertes Verfahren sicherzustellen, das gesetzlichen Anforderungen genügt und eine fehlerfreie sowie nachvollziehbare Inventurerhebung ermöglicht.
Die Erstellung einer Inventuranweisung ist nicht gesetzlich verpflichtend, wird jedoch insbesondere bei größeren Unternehmen oder dezentralen Strukturen als Best Practice empfohlen. Sie unterstützt die Einhaltung der Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch (HGB, § 240) sowie ggf. der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Zudem trägt sie wesentlich zur Risikominimierung, Revisionssicherheit und Transparenz bei der Inventurdurchführung bei.
Eine vollständige Inventuranweisung umfasst typischerweise folgende Bestandteile:
Die Inventuranweisung sollte frühzeitig vor Beginn der Inventur kommuniziert und allen beteiligten Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden. Eine Einweisung der Inventurteams in die Inhalte ist unerlässlich, um einheitliche Abläufe und die korrekte Anwendung der vorgeschriebenen Verfahren sicherzustellen. In digitalisierten Lagerumgebungen sind zudem Schnittstellen zu ERP- und Lagerverwaltungssystemen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Inventuranweisung ist Grundlage für eine revisionssichere und auditfähige Inventur.