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Inventuranweisung

Inventuranweisung – Verbindliche Richtlinie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Inventur

Definition und Zweck der Inventuranweisung

Die Inventuranweisung ist ein unternehmensinternes Dokument, das als verbindliche Richtlinie die Durchführung der Inventur regelt. Sie dient dazu, alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Bestandsaufnahme von Vermögenswerten und Schulden klar und einheitlich festzulegen. Ziel ist es, ein standardisiertes Verfahren sicherzustellen, das gesetzlichen Anforderungen genügt und eine fehlerfreie sowie nachvollziehbare Inventurerhebung ermöglicht.

Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung

Die Erstellung einer Inventuranweisung ist nicht gesetzlich verpflichtend, wird jedoch insbesondere bei größeren Unternehmen oder dezentralen Strukturen als Best Practice empfohlen. Sie unterstützt die Einhaltung der Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch (HGB, § 240) sowie ggf. der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Zudem trägt sie wesentlich zur Risikominimierung, Revisionssicherheit und Transparenz bei der Inventurdurchführung bei.

Inhalte und Aufbau der Inventuranweisung

Eine vollständige Inventuranweisung umfasst typischerweise folgende Bestandteile:

  • Festlegung des Inventurstichtags bzw. der Inventurzeiträume
  • Definition der Inventurarten (z. B. Stichtags-, permanente oder Stichprobeninventur)
  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (z. B. Inventurleitung, Inventurteams)
  • Vorgaben zur Vorbereitung (z. B. Sperrung von Lagerbereichen, Inventurkennzeichnung)
  • Durchführungsrichtlinien (Zählmethoden, Erfassungsmedien, Prüfroutinen)
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Plausibilitätsprüfung
  • Regelungen zur Dokumentation und Nachbearbeitung

Organisatorische Umsetzung

Die Inventuranweisung sollte frühzeitig vor Beginn der Inventur kommuniziert und allen beteiligten Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden. Eine Einweisung der Inventurteams in die Inhalte ist unerlässlich, um einheitliche Abläufe und die korrekte Anwendung der vorgeschriebenen Verfahren sicherzustellen. In digitalisierten Lagerumgebungen sind zudem Schnittstellen zu ERP- und Lagerverwaltungssystemen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Inventuranweisung ist Grundlage für eine revisionssichere und auditfähige Inventur.



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