Acél
Dr. Acél & Partner AG
Persönlich und individuell
Rufen Sie uns an:
+41 44 447 20 66

Inventur

Inventur – Systematische Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden

Grundlagen und Zielsetzung der Inventur

Die Inventur ist ein wesentliches Instrument der kaufmännischen Buchführung und bezeichnet die systematische, meist körperliche Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ziel der Inventur ist die Feststellung der tatsächlichen Bestände, welche als Grundlage für das Inventar und die Bilanz dienen. Die Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Buchwerte mit den realen Beständen übereinstimmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Inventur ergibt sich aus § 240 Handelsgesetzbuch (HGB). Sie ist zwingend bei der Gründung eines Unternehmens, bei Übernahme, bei Geschäftsschluss sowie regelmäßig zum Ende eines Geschäftsjahres durchzuführen. Neben der sogenannten Stichtagsinventur erlaubt der Gesetzgeber auch alternative Verfahren wie die permanente Inventur oder die verlegte Inventur, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Methoden und technische Durchführung

Die klassische Form ist die körperliche Inventur, bei der Bestände durch Zählen, Messen oder Wiegen erfasst werden. Diese erfolgt in der Regel als Stichtagsinventur, bei der alle Vermögenswerte und Schulden zu einem festgelegten Bilanzstichtag aufgenommen werden. Alternativ kann die permanente Inventur eingesetzt werden, bei der Warenbewegungen kontinuierlich in einem Lagerverwaltungssystem dokumentiert werden und somit eine jederzeitige Bestandsermittlung ermöglichen. Die Fortschreibung erfolgt durch laufende Buchungen im ERP-System. Weitere Formen sind die Stichprobeninventur und die verlegte Inventur, bei denen unter Einhaltung bestimmter Standards vereinfachte Verfahren zulässig sind.

Organisatorische Aspekte und Bedeutung

Die Inventur erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation. Dazu gehören die Erstellung eines Inventurplans, die Schulung von Inventurteams, die Bereitstellung geeigneter Erfassungsgeräte sowie die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten. Inventurergebnisse bilden die Grundlage für die Bewertung der Vermögenswerte in der Bilanz, decken Differenzen auf und dienen der internen Kontrolle. Somit stellt die Inventur nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentliches Kontroll- und Steuerungsinstrument des betrieblichen Rechnungswesens dar.



zurück zur Übersicht