Die Freipassabfertigung ist ein spezielles Zollverfahren, das die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waren ermöglicht, sofern diese einem im Zollgesetz vorgesehenen Zweck dienen. Sie stellt eine Zwischenabfertigung dar, bei der Waren nicht endgültig in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sondern zeitlich befristet unter bestimmten Auflagen zirkulieren dürfen.
Unter Freipassabfertigung versteht man die zollrechtliche Behandlung von Gütern, die für einen klar definierten Zweck, wie etwa Messen, Ausstellungen, wissenschaftliche Projekte oder Reparaturen, über eine Grenze verbracht werden. Diese Regelung basiert auf den einschlägigen Vorschriften des Zollrechts, die festlegen, dass für bestimmte, vorübergehende Nutzungen Erleichterungen hinsichtlich Einfuhrabgaben und Zollformalitäten gewährt werden können. Eine Rückführung der Ware nach Ablauf der Frist ist zwingend vorgesehen.
Technisch erfordert die Freipassabfertigung eine genaue Dokumentation der Waren, meist in Form eines Freipasses oder eines entsprechenden Zollformulars. Darin werden Art, Menge, Seriennummern oder Identifikationsmerkmale erfasst, um eine eindeutige Rückführung zu gewährleisten. Bei der Einfuhr wird die Ware unter einer befristeten Zollüberwachung gestellt. Nach Ablauf der Frist muss sie entweder wieder ausgeführt, in ein anderes Zollverfahren überführt oder ordnungsgemäß verzollt werden. Eine wesentliche technische Anforderung ist die lückenlose Nachverfolgbarkeit, um Missbrauch und Steuerverlust zu verhindern.
Für die ordnungsgemäße Freipassabfertigung sind mehrere organisatorische Schritte notwendig. Der Antragsteller muss den vorgesehenen Zweck nachweisen, Fristen einhalten und alle relevanten Zollunterlagen einreichen. Die Zollbehörden prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilen dann die Genehmigung. Unternehmen oder Institutionen müssen sicherstellen, dass die Ware innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgeführt wird und dass alle Begleitdokumente bei Rückgabe oder Ausfuhr vorgelegt werden können. Andernfalls drohen Nachforderungen von Einfuhrabgaben oder Bußgelder.
Die Freipassabfertigung ist in der Praxis besonders wichtig für temporäre Warenbewegungen, die keinem dauerhaften Handelszweck dienen. Sie reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht eine flexible, aber kontrollierte Nutzung von Waren über Grenzen hinweg. Typische Anwendungsfälle sind die Einfuhr von Messeexponaten, Film- oder Fernsehausrüstung, Sportgeräte für internationale Wettkämpfe oder Maschinen für zeitlich begrenzte Projekte. Damit stellt die Freipassabfertigung ein effizientes Instrument dar, um den internationalen Warenverkehr praktikabel und rechtssicher zu gestalten.