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Free Alongside Ship

Free Alongside Ship (FAS) beschreibt eine Lieferbedingung, bei der der Verkäufer die Ware im Verschiffungshafen längsseits des benannten Schiffs bereitstellt und bis zu diesem Übergabepunkt Risiko und Kosten trägt. Die Ausfuhrabfertigung obliegt dem Verkäufer; das weitere Verladen, die Hauptbeförderung und die Versicherung organisiert und finanziert der Käufer.

Definition und rechtlicher Rahmen

FAS ist eine standardisierte Handelsformulierung (Incoterm) für den See- und Binnenschiffsverkehr. Die Lieferung gilt als erbracht, sobald die Ware längsseits des Schiffs am im Kaufvertrag genannten Verschiffungshafen platziert ist. Ab diesem genauen Übergabepunkt gehen Gefahren für Verlust oder Beschädigung sowie zusätzliche Kosten auf den Käufer über. Der Verkäufer hat die Pflicht zur Exportabfertigung; Einfuhrformalitäten und Hauptfracht sind Sache des Käufers.

Technische Aspekte der Lieferung

Technisch bedeutet „längsseits“ physische Bereitstellung an der Kaimauer, einem Schwimmsteg oder einer Schiffsliegezone so, dass das Schiff die Ware ohne weitere Kosten aufnehmen kann. Dazu gehören geeignete Verladeeinrichtungen (Kranreichweite, Spreader, Molenbeschaffenheit), ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und die Sicherstellung, dass die Ware innerhalb der Hafenzone fahrtüchtig und zugänglich ist. Für containerisierte Ladung ist FAS nur eingeschränkt geeignet: bei standardisierten Containern kann die Schnittstelle zwischen Terminalbetrieb und Schiffsbeladung komplexer sein, weshalb oft andere Incoterms bevorzugt werden.

Organisatorische Pflichten und Kommunikation

Der Verkäufer koordiniert die Terminierung mit dem Hafen und dem Reeder, stellt erforderliche Dokumente (Handelsrechnung, Packliste, Ausfuhranmeldung, eventuelle Laderaumbescheinigungen) bereit und informiert den Käufer rechtzeitig über die Bereitstellung. Der Käufer muss Ladezeitfenster bestätigen, Transport- und Verladepersonal stellen oder beauftragen sowie die Veranlassung der Hauptfracht und Versicherung übernehmen. Klare Absprachen zu Liegeplätzen, Hafengebühren und eventuellen Umschlagskosten sind zwingend, um Missverständnisse und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Risiken, Kosten und Empfehlungen

Unter FAS bleiben Kosten und Risiken bis zur physischen Ablieferung beim Verkäufer. Ab dem Zeitpunkt der Ablieferung trägt der Käufer das volle Risiko, inklusive Schäden beim Verladungsprozess. Unternehmen sollten FAS nur wählen, wenn die Zuständigkeiten für Terminalzugang, Kraneinsatz und Schiffslogistik eindeutig geregelt sind; bei containerisierter oder multimodaler Sendung sind alternative Incoterms oft praktikabler.



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