Das Dokumentenakkreditiv, auch Warenakkreditiv genannt, ist ein im internationalen Handel weit verbreitetes Zahlungs- und Sicherungsinstrument. Es gewährleistet, dass ein Exporteur den vereinbarten Rechnungsbetrag erhält, sobald er die geforderten Dokumente vorlegt, die die Verfügungsgewalt über die versendete Ware nachweisen.
Ein Dokumentenakkreditiv wird vom Importeur über seine inländische Bank, die sogenannte Eröffnungsbank, eingerichtet. Diese verpflichtet sich, über eine Bank im Land des Exporteurs, häufig die Akkreditivbank, die Zahlung an den Exporteur vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die im Akkreditiv festgelegten Dokumente – beispielsweise Frachtbriefe, Konnossemente oder Versicherungsnachweise – fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Erst durch diese Dokumente erhält der Exporteur Anspruch auf die Auszahlung des Rechnungsbetrags.
Die Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs erfordert eine präzise Definition der Dokumentenanforderungen sowie deren strenge Prüfung durch die beteiligten Banken. Dabei spielen standardisierte Regelwerke wie die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive“ (ERA) der Internationalen Handelskammer eine zentrale Rolle. Organisatorisch ist eine enge Abstimmung zwischen Exporteur, Importeur, Spediteuren und Banken erforderlich, um die fristgerechte Einreichung und Prüfung sicherzustellen. Fehler in den Dokumenten können zu Verzögerungen oder gar zur Nichtauszahlung führen.
Für Exporteure bietet das Dokumentenakkreditiv eine hohe Zahlungssicherheit, da die Bank des Importeurs für die Einhaltung der Verpflichtungen haftet. Importeure profitieren durch die Gewissheit, dass Zahlungen nur bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente erfolgen. Risiken bestehen vor allem in Form von formalen Abweichungen, die die Auszahlung gefährden können, oder in politischen und wirtschaftlichen Veränderungen im Importland, die die Abwicklung beeinflussen.
Das Dokumentenakkreditiv stellt ein wichtiges Instrument zur Risikominimierung in internationalen Handelsgeschäften dar. Es verbindet die Interessen beider Vertragspartner, indem es die Zahlungssicherheit für den Exporteur mit der Sicherstellung einer vertragsgemäßen Lieferung für den Importeur kombiniert. Besonders bei Geschäften mit unsicheren Märkten oder neuen Geschäftspartnern gilt das Dokumentenakkreditiv als unverzichtbares Element der Exportfinanzierung und Handelsabsicherung.