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DDU

DDU (Delivered Duty Unpaid) ist eine Incoterm-Lieferbedingung, bei der der Verkäufer die Ware bis zum Bestimmungsort transportiert und sämtliche Kosten und Risiken trägt, jedoch die Einfuhrabgaben nicht übernimmt. Der Käufer ist verantwortlich für die Verzollung und die Zahlung von Zöllen und Steuern im Importland.

Definition und Zielsetzung

Unter DDU versteht man die Vereinbarung, dass der Verkäufer die Transportkosten und das Risiko bis zum vereinbarten Lieferort trägt, jedoch die Einfuhrzölle, Steuern und sonstigen Abgaben dem Käufer obliegen. Ziel ist es, dem Käufer die Lieferung am Bestimmungsort zu erleichtern, während die Zollformalitäten und damit verbundenen Kosten von ihm übernommen werden.

Technische Aspekte

Die Umsetzung von DDU erfordert eine präzise Logistikplanung. Der Verkäufer muss geeignete Verkehrsträger auswählen, Routen und Transportmittel optimieren und sicherstellen, dass die Waren während des Transports versichert sind. Darüber hinaus sind alle erforderlichen Transportdokumente wie Lieferscheine, Handelsrechnungen und Frachtpapiere bereitzustellen, um den Warenempfang am Zielort zu ermöglichen.

Organisatorische Aspekte

Organisatorisch müssen Verkäufer und Käufer ihre Aufgaben klar definieren. Der Verkäufer ist für die rechtzeitige Lieferung und die Transportabwicklung verantwortlich, während der Käufer die Zollanmeldung und die Zahlung der Einfuhrabgaben organisiert. Unternehmen sollten interne Prozesse zur Kommunikation, Kostenkontrolle und Risikoanalyse implementieren, um Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden.

Anwendungsbereiche

DDU wird vor allem im internationalen Handel eingesetzt, wenn Käufer die Verantwortung für die Verzollung übernehmen können oder möchten. Typische Anwendungsfälle finden sich im Export von Maschinen, Konsumgütern oder Einzelhandelswaren. Es eignet sich für Lieferungen an Kunden, die eigene Zollabwicklungsprozesse haben, und ermöglicht flexible Lieferbedingungen ohne vollständige Übernahme der Einfuhrpflichten durch den Verkäufer.

Zusammenfassung

DDU ist eine Incoterm-Lieferbedingung, bei der der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort trägt, die Einfuhrzölle jedoch vom Käufer übernommen werden. Sie kombiniert technische und organisatorische Maßnahmen, um eine planbare Lieferung zu gewährleisten.



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