Blindeinlagerung
Die Blindeinlagerung ist ein organisatorisch definierter Prozess in der Lagerlogistik, bei dem eine Wareneinheit (z.B. eine Palette oder ein Behälter) unmittelbar nach der physischen Anlieferung in das Lager verbracht und auf einem Lagerplatz abgelegt wird, bevor die vollständige und korrekte Identifikation (z.B. Abgleich mit dem Bestellauftrag und Erfassung der Artikelnummern) der enthaltenen Ware erfolgt ist. Die genaue systemische Zuordnung und Buchung der Artikel erfolgt zu einem späteren, nachgelagerten Zeitpunkt.
Blindeinlagerung – Ausführliche technische und organisatorische Aspekte
Die Blindeinlagerung stellt eine bewusste Abweichung vom Standardprozess der Lagerhaltung dar, bei dem die Wareneingangsprüfung und Identifikation (ID-Check) vor der physischen Einlagerung abgeschlossen sind. Organisatorisch wird dieser Prozess gewählt, um Spitzen im Wareneingang abzufedern, einen schnellen Entladeprozess von Lkw zu gewährleisten und so Standzeiten zu minimieren, wenn die Kapazitäten für die sofortige Identifikation erschöpft sind. Dies erfordert jedoch strenge technische Kontrollmechanismen, um Verluste oder Fehlbuchungen zu vermeiden.
Organisatorische Notwendigkeit und Prozessabfolge
Die organisatorische Entscheidung für eine Blindeinlagerung ist ein Kompromiss zwischen Schnelligkeit und Präzision:
- Entkopplung der Prozesse: Die Blindeinlagerung entkoppelt den schnellen, physischen Transportprozess vom zeitaufwendigen, datenintensiven Identifikations- und Prüfprozess.
- Ablauf:
- Physische Anlieferung: Wareneinheit trifft ein und erhält einen temporären Transport-ID (z.B. über einen Ladehilfsmittel-Barcode).
- Buchung im Lagerverwaltungssystem (LVS): Die Wareneinheit wird ohne detaillierte Artikelinformation auf einem definierten Zwischen- oder Blindeinlagerungsplatz im LVS gebucht. Das System kennt den Ort, aber nicht den Inhalt.
- Physische Einlagerung: Die Palette wird vom Staplerführer an den vom LVS zugewiesenen Platz gebracht.
- Nachgelagerte Identifikation: Zu einem späteren, ruhigeren Zeitpunkt wird die Palette entnommen, in den Identifikationsbereich gebracht und der gesamte Inhalt (Artikelnummer, Menge, Charge) vollständig erfasst und mit den Bestelldaten abgeglichen.
- Systemische Umbuchung: Erst nach der vollständigen Identifikation erfolgt die systemische Umbuchung der detaillierten Artikelbestände auf den Lagerplatz.
- Vorteil: Reduzierung von Lkw-Standzeiten und Vermeidung von Engpässen an den Wareneingangstoren.
Technische und Kontrollaspekte
Technisch erfordert der Prozess der Blindeinlagerung ein robustes Lagerverwaltungssystem (LVS) zur Steuerung und Überwachung:
- LVS-Steuerung: Das LVS muss technisch in der Lage sein, Lagerplätze für "Blindeinlagerungen" zu kennzeichnen und zu verwalten, die zwar belegt sind, deren detaillierter Inhalt jedoch noch nicht im Bestand geführt wird.
- Temporäre ID: Der Einsatz von eindeutigen temporären Transport- oder Ladehilfsmittel-IDs (z.B. Barcodes, RFID-Tags an der Palette) ist technisch zwingend erforderlich, um die physische Einheit bis zur endgültigen Identifikation lokalisieren und verfolgen zu können.
- Sicherheit und Inventurrisiko: Organisatorisch birgt die Blindeinlagerung ein erhöhtes Inventurrisiko. Solange die Ware nicht vollständig identifiziert und systemisch eingebucht ist, existiert sie buchhalterisch nicht oder nur als unspezifischer Transitposten. Strenge Kontrollroutinen und eine klare räumliche Trennung sind technisch und organisatorisch notwendig, um den Zugriff auf "blinde" Bestände zu verhindern.
- Priorisierung: Das LVS muss die blindeingelagerten Positionen technisch so priorisieren, dass ihre Identifikation zeitnah erfolgt, um die Zeitspanne zwischen physischer und systemischer Erfassung so gering wie möglich zu halten.
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