Bezugsschein
Der Bezugsschein ist ein formalisiertes, autorisiertes Dokument im Rahmen der Materialwirtschaft und Logistik, das als interner Nachweis dient, um die Entnahme oder Ausgabe einer spezifischen Menge von Waren, Rohstoffen, Betriebsmitteln oder Halbfertigprodukten aus einem Lager oder Magazin zu initiieren und zu legitimieren. Er ist organisatorisch ein Schlüsselinstrument zur Steuerung des Materialflusses und der Bestandsführung.
Bezugsschein – Ausführliche technische und organisatorische Aspekte
Der Bezugsschein ist das physische oder elektronische Äquivalent einer Aufforderung zur Warenausgabe. Er stellt sicher, dass Lagerbestände nur auf Grundlage eines genehmigten Bedarfs und für einen klar definierten Zweck (z.B. Fertigungsauftrag, interne Reparatur) entnommen werden. Die korrekte Handhabung des Bezugsscheins ist organisatorisch entscheidend für die Inventurgenauigkeit und die korrekte Kostenverrechnung.
Organisatorische Funktion und Prozessintegration
Organisatorisch ist der Bezugsschein eng in die operativen Prozesse des Unternehmens integriert und dient mehreren Zwecken:
- Autorisierung und Legitimation: Der Schein muss formal vom Bedarfsträger (z.B. Fertigungsmeister) erstellt und von einer berechtigten Stelle genehmigt werden. Er legitimiert das Lagerpersonal zur Ausgabe der Materialien.
- Bestandsbuchung: Nach der Warenausgabe dient der Bezugsschein als Beleg für die Bestandsminderung im Lagerverwaltungssystem (LVS) oder im ERP-System. Die Buchung erfolgt meistens als Warenausgang gegen den Lagerbestand.
- Kostenstellenverrechnung: Der Bezugsschein enthält organisatorisch wichtige Informationen wie die Kostenstelle oder den Fertigungsauftrag. Dies ermöglicht die korrekte und verursachergerechte interne Verrechnung der entnommenen Materialien (z.B. Zuweisung der Materialkosten zum jeweiligen Produktionsauftrag).
- Interne Bedarfsdeckung: Der Bedarf an Material wird typischerweise durch die Materialbedarfsplanung (MRP) ausgelöst, die den Bezugsschein generiert. Er kann aber auch manuell für ungeplante, sekundäre Bedarfe erstellt werden.
Technische Ausgestaltung und Datenstruktur
Unabhängig davon, ob der Bezugsschein in Papierform oder elektronisch vorliegt, muss er eine Reihe von technischen und logistischen Daten enthalten, um seine Funktion zu erfüllen:
- Dokumentenkopf:
- Eindeutige Dokumentennummer (für Rückverfolgbarkeit).
- Datum und Uhrzeit der Anforderung und der Ausgabe.
- Identifikation des Bedarfsträgers (Name, Kostenstelle).
- Verweis auf den Ursprungsauftrag (z.B. Fertigungsauftragsnummer, Instandhaltungsmeldung).
- Positionen (Details):
- Artikelnummer (oft die GTIN oder interne Sachnummer) und die Artikelbezeichnung.
- Soll-Menge und Ist-Menge (mit Maßeinheit).
- Angabe des Lagerorts (technische Adresse im Lager).
- Elektronische Abwicklung: Im modernen Lagerwesen wird der Bezugsschein elektronisch im LVS generiert. Das Lagerpersonal erhält die Pickliste direkt auf mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) oder Terminals. Der technische Vorgang des Scannens des Artikels und des Lagerortes auf dem MDE dient als digitale Unterschrift und Bestandsbuchung in Echtzeit.
Der Bezugsschein ist somit ein zentraler Beleg für die Steuerung der Bestandsbewegung und die finanzielle Kontrolle des Materialverbrauchs im Unternehmen.
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